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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 2011)
 
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen SundP Events und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Dies in Form der Unterzeichnung des Angebotes und damit einer Auftragsbestätigung, oder einer Bestätigung mit der Annahme der Auftragsbestätigung durch eine E-Mail.
 
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der Netto-Auftragssumme fällig. Die Restzahlung nach Rechnungslegung durch SundP Events. Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig. 
 
3. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und somit seine Bestellung zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und SundP Events getroffen wurden, hat SundP Events einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Ab Unterschrift des Vertrages durch den Auftraggeber erlaubt sich SudnP Events bei einer Stornierung die Arbeiten zu berechnen, die für den Event bereits getätigt wurden, sowie eingekaufte Waren und Kosten bestellter Dienstleister und weiterer beauftragter Gewerke weiterzubelasten. 
Bei einem Rücktritt unter 10 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, beträgt die vom Auftraggeber zu tragende Rücktrittspauschale 75 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Bei Stornierung 5 Tage vor dem Event werden 100 Prozent der Auftragssumme berechnet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten von SundP Events nachzuweisen. Das Angebot und die Auftragsbestätigung insbesondere der Endpreis, der in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist, hat nur Gültigkeit, wenn die vorab angegebene Personenanzahl  für das Event sich nicht reduziert. Eine Redzierung der Personenanzahl ist maximal 4 Wochen vor Beginn des Events möglich, da ansonsten Lieferanten , Waren , Personal und jegliche Dienstleistung anderer Art schon auf Basis, der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Personenanzahl bestellt und kalkuliert sind. Durch eine reduzierung der Personenanzahl vor ablauf der 4 Wochen, ergibt sich ein anderer Gesamtpreis pro Person als vorab berechnet, da bei vielen Leistungen der Aufwand der gleiche ist. Änderungen diesbezüglich müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form eingereicht werden, ansonsten ist der zu zahlende Gesamtbetrag, der in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist auch bei reduzierter Personenanzahl gleich.
 

 
4. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.  
 
 
 
5. SundP Events recherchiert im Auftrag seiner Kunden Locations und engagiert Künstler für Events. 
 
6. Der Auftraggeber haftet für die Beschädigung und den Verlust von zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung von SundP  Events zur Verfügung gestellten Gegenständen. 
 
7. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch und nach jeweiliger Gebindegröße (Kiste etc) abgerechnet.  Bei Getränkepauschalen gilt der vereinbarte Betrag nach Pauschale 
 
8. Personal wird nach der Einsatzzeit vor Ort abgerechnet. Für Einsatz-Beginn und Einsatz-Ende des Personals sind die aufgeführten Uhrzeiten auf dem Event-Lieferschein verbindlich. Wenn An- und Abfahrten mitberechnet werden, wird darauf im Angebot separat hingewiesen. Mindesteinsatzzeit vor Ort sind 4 Stunden. 
 
9. Anlieferungen sind immer auf der Basis kalkuliert, dass der Event-Ort ebenerdig oder zumindest per Aufzug erreichbar ist. Sofern hier erschwerte Bedingungen für das Aufbauteam ohne vorherige Information durch den Auftraggeber vorgefunden werden, behält sich SundP Events vor eine Aufwandspauschale zu berechnen.  
 
10. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. 
 
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12. Es können individuelle Apsprachen und Bedingungen/Pauschalen für ein Event vereinbart werden für z.B. Essen Getränke und Personal,diese müssen schriftlich festgehalten werden.